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» Erstbefüllungen im Bewacherregister «

Servus,

allein mit einem Gebührenbescheid ist es nicht getan. Du solltest die Bewachungsperson auch bestätigen und angeben für welche Tätigkeiten die BP eingesetzt werden darf, Stichwort Sachkunde oder Unterrichtung.

Die Erstbefüllten wurden im besten Falle auch mal überprüft. Das kann im Grunde nur die Behörde bestätigen, bei der die BP vorher zugeordnet war. Und da beginnt das Elend. Einige Behörden haben überprüft und die Firma kann es belegen, andere Behörden haben hier nichts gemacht, vergessen etc.

Ich hatte vor einige Zeit einen Bewacher, der hatte die letzte Überprüfung im Jahr 2012. Der bekam neben der Befüllung auch eine Prüfung und die Firma einen Kostenbescheid.



Gepostet am 29.07.2020 um 14:22 von:
Benutzer: domar
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