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 Moin    Moin   von der D...

öffentliche Zustellung haben wir auch schon mal gemacht. Solche Bescheide sind immer gebührenpflichtig, da aber Nichts zu holen ist, würde ich sie so gering wie es nach dem Rahmen möglich ist festsetzen. Eventuell kann man noch über das Verwaltungskostengesetz die Gebühr bis auf 1/4 reduzieren. Dann muss man nachher nicht so viel absetzen.



Gepostet am 09.07.2020 um 13:10 von:
Benutzer: BE-DE
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