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Hallo aus Nordhorn!

Bei uns in Nordhorn, auch eine Nachbarstadt von Lingen, gibt es, wie in Meppen, keine Ausnahmen von der Sperrzeitfestsetzung für die Spielhallen. Der niedersächsische Gesetzgeber hat ja bei der Änderung der SperrzeitVO in 2006 die Sperrzeit für Spielhallen im Gegensatz zu den Gaststätten bewusst nicht aufgehoben. Begründet wurde dies mit dem Spielerschutz. Wenn man diese Regelung vor dem Hintergrund sieht, dass von Gaststätten erheblich mehr Ordnungsstörungen ausgehen als von Spielhallen, muss der Spielerschutz wohl einen hohen Stellenwert haben. Anfragen zu Sperrzeitverkürzungen gab es bei uns auch, doch wurden diese bislang abgelehnt.

Allerdings habe ich auch die Rückendeckung der „gehobenen Einsicht“.    

Grüße aus Nordhorn
Dirk Klaus



Gepostet am 02.03.2007 um 09:57 von:
Benutzer: Klaus - Nordhorn
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