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Hallo,

ja, öffentliche Zustellung ist der richtige Weg, auch um den GZR Eintrag später zu veranlassen.

Uns als Gewerbeamt darf die finanzielle Situation im Bezug auf die Gebühren nicht interessieren, ganz im Gegenteil, wenn man keinen Ärger mit der Revision haben will erhebt man die angemessene Gebühr. Ist die Gebühr später nicht beitreibbar, ist es Aufgabe der Stadtkasse ev. niederzuschlagen oder andere Maßnahmen zu ergreifen

Gruß aus LU



Gepostet am 09.07.2020 um 13:07 von:
Benutzer: jascha
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