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» Widerruf Reisegewerbekarte - unbekannter Wohnsitz «

Hallo Zusammen!

ich habe eine Frage im Zusammenhang mit dem Widerrufverfahren. Die Hintergründe die zur Unzuverlässigkeit und damit zum Widerruf der Reisegewerbekarte geführt haben sind Standard. Im wesentlichen sind es Rückstände bei öffentlichen Gebühren und Beiträgen, zudem wurde die Vermögensauskunft abgegeben.

Mein Problem ist, dass der Gewerbetreibende inzwischen mit unbekanntem Aufenthalt verzogen ist. Eine aktuelle Anschrift ist nicht feststellbar.
Die Idee wäre jetzt den Widerruf mit öffentlicher Bekanntgabe zuzustellen und zwar nach
§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz i.V. mit § 1 Abs. 1 Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz.

Evtl. würde ich das Ganze noch flankieren mit einem Sucheintrag im GZR.

1. Frage: Hat von Euch da schon jemand Erfahrungen oder wie geht Ihr in so einem Fall vor?
2. Frage: Wie ist die Tendenz hinsichtlich der Erhebung von Gebühren für den Widerrufsbescheid? Ich tue mich da ein bischen schwer, denn bei anhaltender wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit ist wahrscheinlich nicht mit dem Eingang der Gebühren zu rechnen.

Mit freundlichen Grüßen aus Bad Hersfeld
Milko Fehling



Gepostet am 08.07.2020 um 14:01 von:
Benutzer: FBH
Der Original-Beitrag :
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