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» Verlängerung Härtefallregelung möglich? «

Hallo ins Forenrund,

sehe ich auch so!
Grundsätzlich war und ist es ja möglich, die "Härtefallerlaubnis" bis längstens 30.06.2021 zu erteilen.

Kommt halt eben darauf an, warum man die seinerzeit nur bis August 2020 erteilt hat.

Gruß aus dem von Corona gezeichneten Westen der Republik



Gepostet am 07.07.2020 um 13:17 von:
Benutzer: Harald Paulus
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=118198#post118198


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