Forum-Gewerberecht

» Briefkastengewerbe? «

Die Firma (scheinbar sogar eine beauftragte Person; nicht mal der GF) teilt in einem einfachen Schreiben mit, dass sich die Geschäftsanschrift dahingehend zur einer Postfachadresse geändert hat.

Eine Firma, deren Tätigkeit u.a. Metallbauarbeiten beinhaltet, kann meiner Meinung nach keine Postfachadresse als Geschäftsanschrift besitzen.

Zudem gibt es nur einen GF, der also allein vertretungsberechtigt ist. Unterschrieben wurde das Schreiben aber von Person XYZ. Selbst ein Prokurist ist im HR nicht eingetragen. Somit könnte die Willensbekundung zur Ummeldung der Anschrift allein, die Formalie betreffend, unwirksam sein.

Zudem meine Frage: Sollte ich eventuell auch das Finanzamt, die Handwerkskammer und andere Stellen darüber informieren?



Gepostet am 02.07.2020 um 13:46 von:
Benutzer: Marcel Fromm
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=118180#post118180


Beitrags-Print by Breuer76