Forum-Gewerberecht

» Briefkastengewerbe? «

Hallo er´s mal,

eine GmbH muss nach dem GmbH Gesetz eine Änderung der [blink]Geschäftsanschrift[/blink] im Handelsregisterblatt eintragen lassen.

Der Sitz der Gesellschaft kann hiervon abweichen. Ich würde prüfen, ob der Betriebssitz weiterhin an der festen Adresse ist und nur die Zustelladresse geändert wurde.

Freundliche Grüße aus der Wallfahrtsstadt
Clemens Bettermann



Gepostet am 02.07.2020 um 13:29 von:
Benutzer: Clemens Bettermann
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=118179#post118179


Beitrags-Print by Breuer76