Forum-Gewerberecht

» unselbstständige Zweigstelle «

Das ist ein nicht anzeigepflichtiger Vorgang. Es ändert sich doch an dem Betrieb nichts - er befindet sich noch an der selben Stelle, übt die selben Tätigkeiten aus, usw.. Lediglich der "gewerbliche Formular-Status" ist ein anderer.
Selbst wenn es nunmehr zur Hauptniederlassung werden würde, weil diese im bisherigen Ort aufgegeben wird, erfolgt doch keine Meldung.

Für beide Fälle gibt es keine Rechtsgrundlage.



Gepostet am 02.07.2020 um 08:34 von:
Benutzer: Ullrich
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=118174#post118174


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