Forum-Gewerberecht

» OHG wird zur Einzelfirma; welche Gewerbe-Anzeigen? «

Im 11. Infobrief von X-Gewerbeanzeige stand diese Handlungsempfehlung drin. Sie bildet aus meiner Sicht aber nur eine technische Lösung, welche auf keiner rechtlichen Grundlage basiert.

Mit der empfohlenen Ab- und Anmeldung sollte man aber bedenken, dass für den Gewerbetreibenden auch entsprechende Folgen entstehen, indem er z.B. auf Grund der Neuanmeldung durch das Finanzamt eine neue Steuernummer bekommt, welche eigentlich nicht notwendig ist. Die jahrelange Liquidität gegenüber Geschäftspartnern / Großhändlern geht für das abgemeldete Unternehmen verloren, weil ein neues Unternehmen mit Stand "Null" geschaffen wird. Usw.

Von daher sollte man vorsichtig mit solchen (ungesetzlichen) Varianten umgehen, auch wenn es von der technischen /informativen Seite her so gewollt ist. Hier ist erst mal der Gesetzgeber gefragt, die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen.

Wir handhaben den Fall so, dass auf den Abmeldungen der austretenden Gesellschafter als künftiger Gewerbetreibender der verbleibende Gesellschafter mit den Zusatz des Einzelgewerbetreibenden eingetragen wird. Außerdem empfehlen wir dem Verbleibenden, sich von den Ausscheidenden eine Kopie der Abmeldung geben zu lassen. Damit dürfte der Informationsfluss in allen Richtungen ohne Probleme und zusätzlichen Aufwand funktionieren.



Gepostet am 02.07.2020 um 08:22 von:
Benutzer: Ullrich
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