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» OHG wird zur Einzelfirma; welche Gewerbe-Anzeigen? «

Hallo,

ich hab´s gerade nicht greifbar, aber ich meine in einer Anweisung zum X-Gewerbemeldeverfahren war festgelegt, dass bei GbR und OHG eine Abmeldung und Anmeldung erforderlich ist um eine ordnungsgemäße Datenübermittlung sicherzustellen. Diese Meldungen erfolgen von Amts wegen und gebührenfrei.

D.h. Austretender Gesellschafter X wird regulär abgemeldet mit Gebühr.
Verbleibender Gesellschafter Y wird von Amts wegen abgemeldet mit dem Grund "Rechtsformwechsel" und auch von Amts wegen als Einzelunternehmen wieder angemeldet.

So handhaben wir das auch schon seit längerer Zeit.



Gepostet am 02.07.2020 um 07:11 von:
Benutzer: Maliklaus
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