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» OHG wird zur Einzelfirma; welche Gewerbe-Anzeigen? «

Ich sehe hier eigentlich - mit Blick auf die Realität - eine gewisse Regelungslücke, da es tatsächlich so ist aus rechtlicher Sicht, dass nur die 2 Gesellschafter abmelden und für den verbleibenen Unternehmer keine Anzeigepflicht und damit auch keine Pflicht zur Ummeldung besteht.

Es gibt daher eigentlich nur 2 mögliche Varianten:

a) Ich ändere im Gewerberegister alles entsprechend v.A.w. ab...also nehme die Angaben zur OHG raus usw.
In meinem Register ist es geändert. Die Stellen erhalten 2 Abmeldungen.
Hat zur Folge, dass keiner versteht, was passiert ist, da die v.A.w. eingetragenen Änderungen nicht übermittelt werden. Von Korrekturmeldungen sehe ich ab, da wir etwas übermitteln, für das keine rechtliche Verpflichtung besteht und wir auf den Kosten für Korrekturmeldungen sitzen bleiben. Es würde zwar Sinn machen, aber es ist halt nicht geregelt.

b) Ich schwärme dem verbliebenen Einzelunternehmer von den Vorteilen einer freiwilligen Gewerbeummeldung vor...aktueller Gewerbeschein (und damit keine Probleme bei z.B. Zulassungen), jede Behörde bekommt aktuelle Daten usw.
In der Regel lassen die sich dann auf eine freiwillige Ummeldung ein.

Aber ich fände es auch schöner - genauso bei GF-Wechsel jur. Personen - wenn es da eben doch eine Verpflichtung gäbe und eine Rechtsgrundlage, das durchzusetzen. Ansonsten ist halt in solchen Fällen durchaus das Risiko gegeben, dass man veraltete Daten im Gewerberegister hat, was ja eigentlich dem Sinn und Zweck zuwiderläuft.



Gepostet am 01.07.2020 um 17:18 von:
Benutzer: Roesje
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