Forum-Gewerberecht

» Sperrzeit in Spielhallen «

Also bei uns steht im FTG Folgendes: An den stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist.

Und was soll ich sagen, unsere Spieler sind sogar an nicht stillen Tagen immer Bierernst...



Gepostet am 02.03.2007 um 07:49 von:
Benutzer: nette.tante
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=11816#post11816


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