Forum-Gewerberecht

» Sitzverlegung der Hauptniederlassung «

[B]Oh weh, Oh weh, Oh weh,[/B] Jetzt gibt es wieder Streit!!!

Aber wir hier in Zweibrücken bleiben dabei:

1.) Die Verwaltungs-GmbH wird nur am Hauptsitz des Firmenkonklomerats angemeldet.
2.) Am Hauptsitz und bei jeder Filiale ist die GmbH & Co. KG anzumelden.

Ich weiß, viele sehen das genau [I]umgekehrt[/I] !

Mein Lösungsvorschlag: Druck machen bei den Ministerien, dass das ein für alle mal im Bund-Länder-Ausschuss (BLA) geklärt wird!



Gepostet am 01.07.2020 um 10:24 von:
Benutzer: Jannes
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=118156#post118156


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