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» Sitzverlegung der Hauptniederlassung «

Hallo liebes Forum,

wir haben eine unselbständige Zweigstelle einer GmbH & Co. KG in unserer Gemeinde.
Die Hauptniederlassung hat nun Ihren Sitz verlegt und mit dem Sitz auch das Amtsgericht. Somit wurde die Firma beim neuen Amtsgericht eingetragen und wir haben Kenntnis darüber bekommen.

Meine Vorgehensweise wäre: v.A.w. Amtsgericht ändern, neue HRA-Nummer und neue Anschrift der Hauptniederlassung erfassen.

Nicht kostenpflichtig; andere Behörden informiere ich darüber.  Weißnicht  

Seid ihr da auf meiner Seite?

 Danke  

LG!



Gepostet am 30.06.2020 um 16:38 von:
Benutzer: krueni
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=118151#post118151


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