Forum-Gewerberecht

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Hallo,

wenn eine GbR ein Zusammenschluss aus natürlichen Personen ist und die GbR nun einen Auszug aus dem GZR benötigt, so muss doch jeder Gesellschafter für sich einen Auszug beantragen, oder? Also auch als natürliche Person?!
Ich hatte den Fall noch nie, dass man speziell für die GbR einen Auszug beantragen kann?
Die Firma hat wohl so einen Auszug schon einmal von einer anderen Kommune, in der sie ihre Hauptniederlassung haben, beantragen können. Nun bin ich mir unsicher.
 Kopfkratz  



Gepostet am 25.06.2020 um 11:35 von:
Benutzer: GewerbePlbg
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