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Kay Löffler: Was bringt den kleinen Spielhallenbetreibern und Aufstellern eine Aufhebung des Lotteriestaatsvertrages?

Vorteile? - Welche?
Nachteile? - Welche?

Antwort: „Im Grunde genommen keine, weil die Automatenaufsteller und Spielhallenbetreiber gegenwärtig weder positiv noch negativ betroffen sind.“  

Kay Löffler schreibt u. a. auch: „Also wenn ich Meike richtig verstanden habe, suchte sie nach Argumenten, die den kleinen Spielhallenbetreibern [u]den Rücken stärken[/u].“  

Antwort: „Es gibt keine und warum will (soll) sich @Meike für das deutsche Glückkspiel in der gegenwärrtigen Form gerade als Beamtin opfern?  

Die Automatenaufsteller und Spielhallenbetreiber haben noch nie „gejammert“ sondern immer nur „gelitten“! Sie haben aber den Wunsch nach einer Gleichbehandlung gemäß GG Artikel 3 und eine klare Rechtsaussage geäußert. Bis heute jedoch leider vergebens.  

Um aber die Wertigkeit dieses Entwurfes auf den Punkt zu bringen, nur ein Auszug aus der Pressemitteilung Nr. 309/06 vom 14. September 2006. Man achte hier bitte auf das Erscheinungsdatum und den politischen Kenntnisstand!

Was ist unter diesen Voraussetzungen eigentlich nach [b]anno[/b] 14.09.2006 in Deutschland passiert? Urteilen Sie bitte selber.

Wirtschaftspolitik

Dr. Johann Wadephul (CDU) und Hans-Jörn Arp (CDU):

Schleswig-Holsteinische Landtagsfraktion legt Eckpunkte einer grundlegenden Neuordnung des Lottomarktes in Deutschland vor

Das Bundesverfassungsgericht und das Bundeskartellamt erklären also die bisherige ordnungsrechtliche Ausgestaltung des deutschen Lotto- und Totoblocks und dessen Praxis für unzulässig. Die gegenwärtige Praxis, z. B die Beschränkung der Tätigkeit auf ein Bundesland, die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben und das gemeinschaftliche und abgesprochene Vorgehen gegen Wettbewerber, wird sowohl mit deutschem als auch mit europäischem Kartellrecht für unvereinbar erklärt. Der derzeit gültige [b]Lotteriestaatsvertrag[/b] verstößt gegen §§ 1 und 21 Abs. 1 GWB sowie gegen die Art. 80 und Art. 81. i. V. m. Art.10 EG-Vertrag.

Der nun vorliegende Entwurf eines neuen Lotteriestaatsvertrages verstößt erneut gegen geltendes deutsches und europäisches Recht. Selbst wenn anerkannt wird, dass das deutsche Kartellrecht durch den Gesetzgeber verändert werden könnte, stehen sowohl der aktuelle gültige als auch der neue Entwurf des Lotteriestaatsvertrags der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, dem europäischem Kartellrecht und dem EG Vertrag entgegen. Der aktuelle Staatsvertrag wird bereits im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens von der EU Kommission überprüft.



Gepostet am 01.03.2007 um 18:16 von:
Benutzer: anders
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