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» Gaststättenerlaubnis im Zusammenhang mit einer GmbH «

Hallo Frau Kollegin,

in Ihrem Fall erhält ja die juristische Person ggf. die Gaststättenerlaubnis, muss also ebenfalls entsprechende Unterlagen vorlegen.

Die persönlichen Voraussetzungen für die Erlaubnis sind grundsätzlich durch jeden Geschäftsührer nachzuweisen, da jeder auch vertretungsberechtigt ist.

Das bedeutet für mich, dass auch jeder der Geschäftsführer die entsprechende Gaststättenunterrichtung der IHK nachzuweisen hat.

Ihre IHK führt sogar noch aus, dass ein Nachweis über die Teilnahme an einer Erstbelehrung nach dem IfSG erforderlich ist (Gesundheitsamt).

Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter...!

Schöne Grüße aus`m trüben Oderbruch zurück  smile  , ein prima WE wünscht der



Gepostet am 19.06.2020 um 10:25 von:
Benutzer: Franzose
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