Forum-Gewerberecht

» Gewerbeanmeldung; Fehlen von Unterlagen «

Hallo,

leider fehlen in deinem Beitrag ein paar wesentliche Informationen um eine konkrete Antwort zu geben.

Handelt es sich um ein

- erlaubnisbedürftiges Gewerbe (z.B. Makler, Automatenaufstellung usw.), hier käme dann eine Verhinderung der weiteren Ausübung nach § 15 Abs. 2 GewO in Frage.

- überwachungsbedürftiges Gewerbe nach § 38 GewO (hier würde dann § 38 Abs. 1 Nr. 6 GewO greifen: [I]Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat die Behörde diese Auskünfte von Amts wegen einzuholen.[/I]

- eine "einfache" Gewerbeanmeldung bei der Daten oder Unterlagen zur Anmeldung fehlen. Hier bleibt nur das allgemeine Verwaltungsverfahren mit Aufforderung und Zwangsgeld.

Du siehst, so einfach ist das mit dem Fragestellen im Gewerberecht nicht.    



Gepostet am 18.06.2020 um 14:40 von:
Benutzer: Maliklaus
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=118096#post118096


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