Forum-Gewerberecht

» Gewerbeanmeldung Verwaltungs GmbH «

[quote][i]Original von Thomas Mischner[/i]
Hallo,
[quote][i]Original von wyhlmaus50[/i]
Selbstverständlich ja. Gerade bei der häufigen GmbH & Co. KG ist die GmbH die gewerbetreibende, juristische Person.[/quote]

Das ist korrekt. Die angemeldete Tätigkeit muss dann allerdings anstelle von "Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übenahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften" das tatsächlich ausgeübte Gewerbe benennen.[/quote]

 Moin  
Wie ist es denn, wenn die GmbH als Komplementärin für mehrere Personengesellschaften fungiert? Dann hat sie das Gewerbe für jeden Betrieb anzumelden?
Nicht jedoch als originäre Firma mit dem o.g. Tätigkeitsfeld wie im Handelsregister? Dann muss ich also abwarten, bis die GmbH als Komplementärin auftritt? Oder fordert ihr sie sofort zur Anmeldung auf, sobald sie im HR eingetragen ist?



Gepostet am 09.06.2020 um 09:37 von:
Benutzer: spinckin
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=118044#post118044


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