Forum-Gewerberecht

» Widersprüchlichkeiten bei den statistischen Angaben «

Guten Morgen! In diesem Zusammenhang habe ich eine ähnlich gelagerte Frage:

Ich hatte schon häufiger die Problematik, dass eine neu gegründete GmbH ein Gewerbe anmeldet und dieses dann im Nebenerwerb betreiben will.

Ich sehe da einen Widerspruch, wenn eine juristische Person eigens zur Ausübung der gewerblichen Tätigkeit gegründet wurde und dieses dann nur im Nebenerwerb betreiben soll. Demzufolge müsste die GmbH ja noch einen anderen Hauptzweck erfüllen, der aber laut Tätigkeitsbeschreibung im Handelsregister nicht erkannbar ist (dort ist der exakt gleiche Wortlaut wie in der Gewerbeanmeldung zu finden).

Oder mache ich da einen Denkfehler?



Gepostet am 09.06.2020 um 09:36 von:
Benutzer: Marten
Der Original-Beitrag :
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