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 Moin  

Mit dem Bauamt mal Rücksprache zu halten bzw. die Dame an das Bauamt weiterzuleiten, halte ich für eine gute Idee.

Sofern wirklich keine weiteren Dienstleistungen erbracht werden und nur die reine Grundstücksvermietung als Abstellplatz erfolgt, dürfte grds. Verwaltung eigenen Vermögens vorliegen.



Gepostet am 09.06.2020 um 09:10 von:
Benutzer: Roesje
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