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Hallo !
Gelten eigentlich für Vereine wie z.B. Verein der Flipperspielfreunde(mit eigener Flippothek ca.80 Geräte u. 150qm,Spielfläche) oder Verein der Videospielfreunde (Modell: Karlsruhe)
nach den Corona Regeln noch Auflagen (Hygienevorschriften) ?
Mir ist nichts mehr bekannt ,oder täusche ich mich da ?
pg.
Gepostet am 08.06.2020 um 14:13 von:
Benutzer: petergaukler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=118038#post118038
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