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 Moin    Moin   von der D...

mir ist nicht bekannt, wonach solche Personen von der Gewerbeordnung ausgenommen sein sollten.  Kopfkratz  
Unter § 6 sind sie nicht zu subsummieren und die Aus- und Weiterbildung ist für mich nicht vergleichbar den Studierten. Ergo wäre das für mich Gewerbe.



Gepostet am 05.06.2020 um 11:13 von:
Benutzer: BE-DE
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