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Hallo,

eine Holding-Gesellschaft hält Kapitalbeteiligungen an anderen Gesellschaften. Sie wird also z. B. Gesellschafter einer anderen GmbH. Dadurch kann sie natürlich Einfluss auf die Geschäftstätigkeit nehmen. Sie kann aber nicht selbst Geschäftsführer werden, das ist gem. § 6 Abs. 2 Satz 1 GmbHG natürlichen Personen vorbehalten.
Die bloße Kapitalbeteiligung an einer anderen Gesellschaft stellt keine gewerbliche Tätigkeit dar.



Gepostet am 27.05.2020 um 13:05 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
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