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Guten Tag,

ich habe mal wieder mit einem Steuerberater zu kämpfen..

Eine Holding GmbH hat hier die Gewerbeanmeldung mit der Tätigkeit "Verwaltung und Beteiligung an Gesellschaften" abgegeben. Ich habe dem Anzeigenden erklärt, dass dies keine gewerbliche Tätigkeit nach GewO darstellt. Daraufhin schrieb mir der Steuerberater, dass die Tätigkeit der Holding GmbH darin besteht, die Geschäftsführung einer XY GmbH zu übernehmen. Gleiches ist ebenfalls im Handelsregister eingetragen.
Nach den o. g. Ausführungen wäre dann eine Gewerbeanmeldung zulässig. Wenn ich allerdings ins GmbHG schaue, dann besagt § 6 Abs. 2 GmbhG, dass nur natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Personen Geschäftsführer einer GmbH sein können.

Könnt ihr mir hier kurz eure Einschätzung mitteilen? Danke  smile  



Gepostet am 27.05.2020 um 11:40 von:
Benutzer: Hochi89
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