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» Corona und Spielhallen in Hamburg «

[quote]Hamburg (dpa/lno) - Eine Hamburger Spielhallenbetreiberin hat mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Hamburg Erfolg gehabt und darf wieder öffnen, falls die Entscheidung von der nächsten Instanz bestätigt werden sollte. Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass die Verordnung des Senats zur Eindämmung des Coronavirus dem Betrieb der Spielhalle mit höchstens acht Besuchern und einem Hygienekonzept nicht entgegensteht (Az: 3 E 2054/20), teilte das Gericht am Donnerstag in der Hansestadt mit. Es verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn alle Spielhallen geschlossen bleiben müssten, während gleichzeitig die gastronomischen Betriebe öffnen dürften.

Dennoch bleibt die Spielhalle bis zu einer Entscheidung der nächsten Instanz geschlossen. Gegen die Entscheidung habe die Freie und Hansestadt Hamburg bereits Beschwerde bei dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht (OVG) erhoben. Auf Antrag der Stadt habe das OVG im Wege einer Zwischenverfügung entschieden, dass es vorerst bei der Regelung der Rechtsverordnung bleibt und die Antragstellerin das Öffnungsverbot zu beachten hat, heißt es in der Mitteilung.[/quote]
Siehe [URL=https://www.hamburg.de/nachrichten-hamburg/13924698/gericht-spielhalle
-wird-gegen-gastronomie-benachteiligt/]hier[/URL]

Zwei Anmerkungen:

1. Gut, dass es bei uns eine unabhängige Justiz gibt.

2. In den letzten Wochen war zu hören, dass einige Politiker Corona-Hilfen für solche Firmen ausschließen wollen, die für 2019 noch Manager-Boni und/oder Dividende ausschütten. In Bezug auf die Überlegungen, den klammen Kommunen zu helfen, sollte dann der gleiche Maßstab angelegt werden: Kommunen, die den Ermessensspielraum bei Mehrfachkonzessionen, Mindestabständen und Corona über das Notwendige hinaus zu Lasten ihrer Vgn-Steuereinnahmen auslegen, sollten leer ausgehen. Ist doch eigentlich logisch, oder?



Gepostet am 21.05.2020 um 18:40 von:
Benutzer: PeterSt
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