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Hallo,

ich hatte heute auch das OA in einem Standort. An diesem Standort habe ich die Geräte alle auf Mindestabstand gestellt.
Da wir mehrere Standorte haben an denen noch Gerätedoppelgruppen stehen
habe ich den Beamten gefragt, ob es erlaubt ist die Doppelgruppe mit einem mobilen Spuckschutz (Roll up) zu trennen, um eine Bespielung durch 2 Personen zu ermöglichen.
Das wurde verneint. Die Geräte müssen 1,5 Meter auseinanderstehen. Ansonsten darf immer nur ein Kunde spielen.
Auf dem eingestellten Bild kann ich erkennen, das die Geräte zusammen stehen und durch einen Spuckschutz getrennt sind.
Weiß jemand ob es eine gesetzliche Grundlage gibt wie da verfahren werden muß.



Gepostet am 12.05.2020 um 23:10 von:
Benutzer: Pit
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