Forum-Gewerberecht
» Spielerschutz wird mit Füssen getreten ! «
Leider entspricht der neue Glückspielstaatsänderungsvertrag der Mitte 2021 in Kraft treten soll was die gew.Mehrfachspielhallen angeht so gar nicht dem Spielerschutz !
Was ist passiert ?
Um den Spieler bzw. den Jugendlichen besser schützen zu können
hatte das Ministerium f. Wirtschaft einen neuen Glückspieländerungsvertag (für ab Mitte 2021)
zur Abstimmung der Länder vorgelegt ,
darin wurde klar deffiniert , dass gew. Spielhallen bzw. Wettbüros zueinander einen Mindestabstand von
ca.500 Meter einzuhalten haben(bzw Ländervorgaben) ,desweiteren wurde bestimmt ,dass MEHRFACHKONZESSIONEN
in einem Gebäude [B]verboten bleiben [/B] !
Über diesen neuen Vertrag wurde nun v.d. Ländern abgestimmt .
Nach massiven Protesten der Automatenlobby
konnte man sich zuerst nicht einig werden ,
doch dann änderte man im neuen Vertrag den Wortlaut zu den Mehrfachkonzessionen in
ergänzend : Ein Verbot der Mehrfachkonzessionen wird drauf hin geändert, dass Mehrfachkonzessionen
von den Ländern erlaubt werden dürften !
Die Begründung könnte was mit der Qualitätssicherung /TÜV zu tun haben !
Damit war man von Seiten der Aufsteller wohl einverstanden !
Es stellt sich abschliessend aber die Frage , wo bleibt der Spielerschutz ?
Was hat eine Qualitätssicherng /Tüv v.Mehrfachspielhallen mit einem Spielerschutz zu tun ?
Die gleichen Auflagen zum Spielerschutz ect. müssen nämlich auch Kleinspielhallen mit max 12 Geräten pro Gebäude erfüllen , denen wird aber der Betrieb z.B wegen zu gerigem Abstands untersagt .(sogar ausgelost)
Ist eigentlich bekannt , ob Mehrfachkonzessionen in Deutschland wegen dem Abstandgebot schon schliessen mussten ?
Hat jemand eine Statistik dazu ?
pg.
quelle:
[URL]https://www.isa-guide.de/isa-gaming/articles/208002.html[/URL]
Gepostet am 10.05.2020 um 21:45 von:
Benutzer: petergaukler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=117916#post117916
Beitrags-Print by Breuer76