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» Bestimmungen für Spielhallen «

als gerätepaar in der coronazeit bezeichne ich 2 geräte mit abstand 1,5m zum nächsten spieler. somit halte ich den geforderten mindestabstand ja ein.

ich wäre für rauchverbot und maske.
laden ist frisch gestrichen  großes Grinsen  
[quote][i]Original von gmg[/i]
[quote][i]Original von chinchilla[/i]
reicht es dann wenn ich ein gerätepaar mit 1,5m abstand stelle oder muss dennoch ein schutz zwischen rein  Kopfkratz  
von meinen 4 standorten wussten am freitag morgen nichtmal das spielhallen am montag öffnen dürfen  Heul  

muss der kunde maske tragen?[/quote]

[COLOR=red]Gerätepaare gehen nach meiner Meinung gar nicht. Es sei denn es sind Spuckwände vorhanden (und entsprechend aufgestellt) zwischen den einzeln im Abstand von mindestens 1,5 oder 2 Metern aufgestellten Geräten. Da kommt nun die besondere Räumlichkeit der jeweiligen Spielhalle zum Tragen.[/COLOR]

Und die Sache mit den Masken:
Da gibt es die traumhaften Besonderheiten der föderalistischen Struktur unserer Bundesrepublik Deutschland.
Wenn ich es richtig zusammenfassend gelesen habe
gibt es je nach Bundesland:

- landeseinheitliche Regelungen oder
- Regelungen der Regierungsbezirke oder
- Regelungen der Kommunen.

Von daher kann der BA auch nur EMPFEHLUNGEN aussprechen.

Verbindliche Vorgaben kann man nur von den örtlichen Behörden (dem Ordnungsamt) erhalten. Diese werden aber auch noch keine Ausführungsbestimmungen "von oben" erhalten haben.

Ich würde bei meinem Ordnungsamt anrufen, und einen Besprechungstermin vor Ort abstimmen.
Aktuell ist wohl eher Augenmaß angesagt, und nicht gleich eine große Keule....

Grüße[/quote]



Gepostet am 10.05.2020 um 20:07 von:
Benutzer: chinchilla
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=117914#post117914


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