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» Bestimmungen für Spielhallen «

Wir wollen mal festhalten, dass 2er Gruppen erlaubt sind , wenn zwischen diesen 2er Gruppen ein Abstand von 3m eingehalten wird.
Wenn er nicht eingehalten werden kann, dann muss eine Sichtblende mit bekanntem Abstand zur Vorderkante des Geräts aufgestellt werden. So sind die gesetzlichen Bestimmungen und
das gilt noch immer.

Zusätzlich gilt:
Jetzt muss in Coronazeiten ein Mindestabstand der Gäste von 1,50m eingehalten werden, in der Spielhalle mit Maske.

Wenn die Gäste frei herumlaufen!

Sind die Geräte in 2er Gruppen aufgestellt und wird jedes Gerät dieser 2er Gruppe durch eine durchgehende Trennwand aus Plexiglas getrennt und der Kunde spielt mit Maske, ist das in Ordnung.
Auch wenn der Abstand der Kunden unter 1,50m beträgt.

Die Gäste spielen mit Maske und sind durch eine luftundurchlässige Trennwand getrennt.

btw
Die Überschrift lautet noch "Bestimmungen für Spielhallen Baden-Württemberg"
ich beziehe mich auf die aus NRW.



Gepostet am 10.05.2020 um 14:46 von:
Benutzer: Burgunder
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=117912#post117912


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