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Spielhallen in Baden-Württemberg dürfen am 11. Mai wieder öffnen. Verboten sind jedoch gastronomische Angebote. Gastronomiebetriebe dürfen ab dem 18. Mai im Außen- und Innenbereich schrittweise wieder öffnen.

Bundesweite EMPFEHLUNGEN kann man der beigefügten Anlage des BA entnehmen.

Grüße



Gepostet am 09.05.2020 um 17:42 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=117905#post117905


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