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» Bestimmungen für Spielhallen «

ch möchte mal kurz erklären, wie schwer es ist, für einen Kleinbetrieb (1 bis 5 Spielhallen ca.)
die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
Aber sie werden eingehalten!
Hier geht es ja nicht nur um Corona, sondern die anderen Auflagen und Bestimmungen behalten
ja auch den Bestand.

Los geht`s:

Führen eines Sozialkonzeptes
Jugendschutz mit Protokoll
Auslage im Geschäft für die Gäste einsehbar
Abgabe des Sozialkonzeptes alle 2 Jahre mit allen Protokollen
In der Abgabe muss alles stehen, u. a. wen wir des Geschäftes verwiesen haben, warum und welches Geschlecht, der Grund und das geschätzte Alter
Mitarbeiterschulungen durch gesetzlich anerkannte Firmen
Regelmäßige Mitarbeitertreffen mit Anweisungen
Einhaltung der Abstände der Geräte
Einhaltung des Mehrfachbespielens
Neueste Versionen der Geräte installieren (PTB)
Ausgabe von Getränken/Snacks sind nicht kostenfrei
Aushang aller gesetzlichen Bestimmungen

Jetzt durch Corona zusätzlich:

Wie erkenne ich jemanden im Rahmen des Jugendschutzes wenn er eine Maske trägt:
Auch das habe ich geregelt.
Siehe Anlage pdf



Gepostet am 08.05.2020 um 17:43 von:
Benutzer: Burgunder
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=117899#post117899


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