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» 2020-05-11 Gastronomie in NS darf wieder öffnen «

Beschluss der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 6. Mai 2020:

14. Die Länder werden in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten über die schrittweise Öffnung der folgenden verbliebenen Bereiche mit Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der jeweiligen Fachministerkonferenzen entscheiden:
• Vorlesungsbetrieb an Hochschulen
• Übergang der Kinderbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb gemäß Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz
• Volkshochschulen, Musikschulen und sonstige öffentliche und private Bildungseinrichtungen im außerschulischenBereich
• Bars, Clubs und Diskotheken
• Messen
• Fahrschulen
• Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo- Studios und ähnliche Betriebe
• Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Indoor- Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern
• Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
• Betrieb von sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wiederaufnahme von Wettkampf- und Leistungssport
• Kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter
• Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen)
• [b]Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen[/b]
• Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen

Quelle: [URL]https://www.niedersachsen.de/download/154991[/URL]

Merke: Spielhallen liegen zwischen Unis und Puffs ...  smile  

Wichtig: Die Infektionsgefahr entscheidet!!!



Gepostet am 06.05.2020 um 18:22 von:
Benutzer: PeterSt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=117886#post117886


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