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Hallo,
Ihre Erklärungen bringen Sie dennoch noch nicht in eine positivere Position, da es nicht ausreichend ist, einen Briefkasten in einem Gemeinschaftsbüro anzumieten.
Deutlich muss eine Betriebsstätte erkennbar auch Tätig sein! Dazu gehören Büromöbel, Telefon und andere Dinge die ich hier nicht aufzählen werde. eine verbindliche Rechtsberatung ist dies ja nicht. Das müssen sie schon als Verantwortlicher selber machen.
Wenn ich mir die von Ihnen benannten Internetseiten betrachte, dann kann ich teilweise dazu nur mit dem Kopf schütteln.... Mein letzter deutlicher Hinweis noch einmal dazu: Erkundigen Sie sich bei den zuständigen Behörden und oder durch eine Rechtsberatungen, die etwas davon verstehen!
Dann erst sollten Sie auf der rechtssicheren Seite sein.
So aktuell aber wohl noch immer NICHT.

VG und eine gesunde Zeit



Gepostet am 06.05.2020 um 07:05 von:
Benutzer: hanisch-beckum
Der Original-Beitrag :
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