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» 2020-07-05 Gesetzentwurf Spielbankengesetz NRW «

 Moin  

Das Glücksspiel bringt nun mal sehr viel Geld ein.
Auch hier reden wir über etwas Althergebrachtes. Etwas was in einigen Jahren sicherlich nur noch in beschränktem Umfang vorhanden sein wird. Wie halt eben auch die Spielhallen.

Die Generation Smartphone wird sehr viele Sachen mit dem kleinen Spielzeug erledigen. Und dort ist der Spielerschutz - zumindest aktuell - nicht zufriedenstellend. Man müsste den Zahlungsdienstleistern kräftiger - mit der Haftung - auf die Zehen springen.....
Aber....

Zur Sache
Am 07. 05. 2020 befindet sich der Gesetzentwurf „Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken im Land Nordrhein-Westfalen (Spielbankgesetz NRW - SpielbG NRW) in den Fachausschüssen des Landtages NRW.

Die Landesregierung hatte am 8. Mai 2018 beschlossen, die WestSpiel-Gruppe zu veräußern und die Spielbanken in Nordrhein-Westfalen zu privatisieren. Zurzeit sehe das Spielbankgesetz noch ein Monopol des Landes zum Betrieb von Spielbanken vor, heißt es im Gesetzentwurf. Der Erwerb der Genehmigung zum Betrieb einer Spielbank in Nordrhein-Westfalen solle im Rahmen eines Konzessionsverfahrens erfolgen. Zur Umsetzung dieses Beschlusses sei eine Änderung des Spielbankgesetzes erforderlich. Es solle nur eine Konzession erteilt werden, „die die Erlaubnis zum Betrieb von bis zu sechs Spielbanken beinhaltet“. Damit bestehe künftig in NRW ein Monopol einer privaten Konzessionsinhaberin oder eines privaten Konzessionsinhabers. „Durch den wettbewerbsfreien Betrieb wird das Risiko vermindert, dass exzessiv um Gäste geworben wird und dadurch Personen zum Glücksspiel verleitet werden, die zuvor hierzu keinen Entschluss gefasst hatten“, so die Landesregierung.

Und wer wollte noch gleich die Konzession erwerben???

[URL=https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-
8796.pdf]Klick zum GE[/URL]

Grüße



Gepostet am 05.05.2020 um 08:58 von:
Benutzer: gmg
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