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» 2020-05-11 Gastronomie in NS darf wieder öffnen «

Hallöle,

Soweit ich informiert bin, fallen Spielhallen unter Vergnügungsstätten.

Fragt mal eure Vermieter unter welcher Nutzungsart euer Objekt baurechtlich genehmigt ist.

Auffällig ist irgendwie, dass der Einsatz der Verbände sehr "gedämpft" in der pseudo Krise ist. Stecken vielleicht die "großen" dahinter, die gehofft haben, dass die "Tante Emma Läden" schließen und es sich mit den Mehrfachkonzessionen selbst vermasselt haben? Wird hier eine zweite Chance gewittert?
Gewinner werden, soweit sie es noch nicht sind, die Online Casinos. Das ist was wahrscheinlich was GMG uns hier vor vorgehaltener Hand deuten will.
Die Suchtprävention betrifft nur die Spielhallen. Der Rest kann machen was er will.

Supi....



Gepostet am 05.05.2020 um 02:14 von:
Benutzer: Zeus
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