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» 2020-05-11 Gastronomie in NS darf wieder öffnen «

[quote][i]Original von gmg[/i]
Also solch ein Arbeitspapier der Staatskanzlei ist doch eher ein bisschen grob.
Es schematisiert.
Nun fasse ich die Spielhallen unter Freizeiteinrichtung.
Ist schon wieder nicht gut!
NEE,NEE,NEE.[/quote]

Also mit 3mal nee ist das nicht getan, lieber "gmg".
Du solltest mal überlegen, bevor du schreibst!

Spielhallen sind keine Freizeiteinrichtungen, sonst wäre uns ja die Bezeichnung "Freizeit" nicht verboten worden!

Wir sind konzessionierte und überwachte Betriebe und dienen , wenn sauber geführt, davon gehe ich aus, dem vom Gesetzgeber gewollten
kanalisiertem Spieltrieb !
Deshalb gibt es uns!

Besser als der ganze Mist, welcher unkontrolliert im Netz abläuft!



Gepostet am 04.05.2020 um 17:36 von:
Benutzer: Burgunder
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=117869#post117869


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