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Also solch ein Arbeitspapier der Staatskanzlei ist doch eher ein bisschen grob.
Es schematisiert.
Nun fasse ich die Spielhallen unter Freizeiteinrichtung.
Ist schon wieder nicht gut!
NEE,NEE,NEE.



Gepostet am 04.05.2020 um 17:11 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
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