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» 2020-05-11 Gastronomie in NS darf wieder öffnen «
[quote][i]Original von gmg[/i]
[quote][i]Original von PeterSt[/i]
Also der Imbiss, der Autohof und die gute alte Dorfkneipe mit gut bürgerlichem Esslokal sind ja auch schon mal etwas.
Aber was ist mit Spielhallen?[/quote]
Die werden doch auch besprochen:
Indoor-Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen.
Grüße[/quote]
Ich fasse es nicht!
Es gab Spielhallen, die mussten ihre Bezeichnung von "Freizeittreff" auf "Spielhalle" ändern und diese sollen jetzt laut "gmg"
unter "Indoor-Freizeiteinrichtungen" gelistet und geschlossen bleiben.
Genau diese Freizeitbezeichnung wurde gesetzlich untersagt.
Da ist wohl wieder der Wunsch von "gmg" der Vater des Gedanken.
Gepostet am 04.05.2020 um 16:51 von:
Benutzer: Burgunder
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=117867#post117867
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