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» 2020-04-17 Spielhallen und Abstandsregelungen «

[quote][i]Original von gmg[/i]
 Moin  

Mit einem gewissen Interesse habe ich die folgende Aussage des Vorsitzenden des BA, Breitkopf, gelesen:

Zitat on
Die Wahrung des Abstands zwischen den Menschen wird nach wie vor als das zentrale Instrument im Kampf gegen das Corona-Virus genannt. In Spielhallen mit gesetzlich verfügten, maximal 12 Geräten auf 150 Quadratmetern und den ohnehin geforderten Abständen zwischen den Geräten selbst ist dieser Abstand bei laufendem Betrieb problemlos zu wahren.
Zitat off

[URL=https://www.gamesundbusiness.de/news/details/mit-jedem-tag-wird-es-eng
er/]Fundstelle[/URL]

Die Aussage an sich ist sicherlich zutreffend.

Wie sieht es jedoch mit der tatsächlichen Geräteaufstellung aus?
Trennwände gibt es hier in NRW zwischen den weltberühmten Zweiergruppen GSG.
Zwischen den einzelnen Geräten der Zweiergruppe wird jedoch aktuell keine Trennung gefordert.

Wäre ich Spielhallenbetreiber, so würde ich schon einmal anfangen, die GSG auseinanderzurücken. So das tatsächlich jedes GSG einzeln steht. Die Abstände bekommt man ja bei einer konzessionierten Fläche von 144 qm und mehr auch ohne Trennwände mit dem 3 Meter Abstand hin.
Und damit könnte man dann Corrona- mässig argumentieren und punkten, wenn die Spielhallen wieder eröffnet werden dürfen. Dann passt es mit der Aussage des BA-Vorsitzenden.
Aktuell jedoch noch nicht.

Es sei denn, man betreibt in HH seine Konzession. Dort sieht es ja wohl anders aus.


Werde ich mal dem WiMi stecken. Die Auflage kann man sicherlich in einem Erlass einarbeiten.
Ist ja bald der 3. Mai oder Pfingsten, wie der Hr. Söder ja wohl eher als möglichen Wiedereröffnungstermin andeutet.

Grüße[/quote]

Na also, GEHT DOCH!

Wie man dem nachfolgenden Filmchen entnehmen kann, denkt die Deutsche Automatenwirtschaft auch über eine Einzelaufstellung der Geldspielgeräte nach.

[URL=https://www.youtube.com/watch?v=SxPKhb5HQbs&feature=youtu.be]Filmchen Einzelaufstellung[/URL]

Grüße



Gepostet am 28.04.2020 um 16:23 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=117824#post117824


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