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» Geldspielautomaten in Betrieb trotz Corona ? «

[quote][i]Original von Rooobert[/i]
Jeder der "beherbergt" oder ein "Wurstbrot verkauft zum direkten Verzehr"
ist berechtigt  smile  )))[/quote]


In Raststätten ect. sind (nach eigener recherche)
die Geldspieler aus !



Gepostet am 27.04.2020 um 08:09 von:
Benutzer: petergaukler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=117821#post117821


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