Forum-Gewerberecht
» Geldspielautomaten in Betrieb trotz Corona ? «
Jeder der "beherbergt" oder ein "Wurstbrot verkauft zum direkten Verzehr"
ist berechtigt
)))
Gepostet am 22.04.2020 um 16:36 von:
Benutzer: Rooobert
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=117791#post117791
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