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Hallo,

aus dem Bauch raus, ohne nachschauen:

In Tankstellen (im Shop, Verkaufsraum) sind GSG ohnehin verboten.

In den angeschlossenen Gaststätten auf Rastanlagen sind die Geräte erlaubt, damit sind wahrscheinlich die "amtlich gemeldeten" Geräte gemeint.

Da die Gaststätten in den Rastanlagen zur Zeit eine Ausnahmegenehmigung zur Öffnung haben um die LKW - Fahrer zu versorgen, sollte dort auch der Automat betrieben werden dürfen.

Da müsste man sich jetzt die Absprachen zwischen Regierung und Betreibern der Rastanlagen genau anschauen, was speziell geregelt wurde.



Gepostet am 22.04.2020 um 11:20 von:
Benutzer: Maliklaus
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