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» 2020-04-17 Spielhallen und Abstandsregelungen «

[quote][i]Original von PeterSt[/i]
Nicht nur bei den Einmalhandschuhen, deren Gebrauch man gelernt habe sollte (wofür und wann sinnvoll, aber vor allem: Händedesinfektion vor dem Anlegen und nach dem Ablegen), scheint mir einiges durcheinander zu geraten:

§ 3 Abs. 2 SpielV legt einen Mindestabstand für [b]Geräte[/b] von verschiedenen Zweiergruppen fest. Infektionsschutz bezieht sich aber nun mal auf den Abstand von Personen. Die anderthalb, besser zwei Meter oder was auch sonst sind für alle betroffenen Gewerbebetriebe einheitlich vorzugeben und dann einzuhalten. Ob sich nach bisherigen Erfahrungen in Spielhallen viel bewegt wird, interessiert nicht. Natürlich bedarf es [b]im Interesse von uns allen[/b] Kontrollen, ob im Buchladen (ab Montag) wie auch hoffentlich bald in der Eisdiele und in der Spielhalle.

"V1" bis 6/2021 ist natürlich völliger Unsinn. Die letzte V1-Bauart-Nummer ist 4023 von PSMtec, gültig als Bauart bis Ende Februar 2017, so dass es ab März 2021 [b]garantiert[/b] keine zulässig aufgestellten Nachbaugeräte mehr gibt. Die meisten Geräte von adp und Bally laufen sogar nur zwei Monate kürzer und viele Aufsteller haben die Corona-Schließwochen zum Umstieg auf die neuen, dann automatisch mit V2 versehenen, Spielpakete genutzt.

Wer Unverständnis über die V1-V2-Differenzierung äußert, hat keinen blassen Schimmer von dem Aufwand, der technisch hinter V2 steckt. Ich verweise einfach darauf, dass es zum für normale Registrierkassen gültigen Stichtag 1.1.2020 [b]keine[/b] einzige erwerbbar gab (vgl. [URL=https://www.ihk-koeln.de/Registrierkassen.AxCMS]hier[/URL]). Bei Geldspielgeräten hätte das den Total-Blackout bedeutet, der sicher einigen gefallen hätte:

Obwohl der EuGH in Bezug auf das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz einen auf Foristen dieses Forums zurückgehenden Verwaltungvollszug der BaFin mit seinem [URL=http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=200549&
pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=371755]Urteil[/UR
L] ein Ende bereitet hat, werden auch heute noch gerne erneute "Nebenkriegsschauplätze", von "V1" über das Infektionsschutzgesetz, eröffnet, frei nach dem Motto: Jeder Stein, der einem Automaten in den Weg gelegt wird, ist ein guter Stein ...

Dafür wurde der Diskussion, wie Glücksspiele kohärent zu einem Spielerschutz zu regeln wären, konsequent ausgewichen.[/quote]

Ein Glück,dass man noch solche User wie dich im Forum begrüßen kann!

Volle Zustimmung !

Eines noch zu den Kassen, welche ja in den Spielhallen beim Verkauf von 20 oder 30 Getränken am Tag angeblich vorhanden sein sollen:

Rechtslage in Deutschland
Aktuell existiert in Deutschland keine gesetzliche Vorgabe, die Unternehmern die Verwendung eines elektronischen Kassensystems (Registrier- oder PC-Kassen) vorschreibt. Die Anschaffung eines solchen Aufzeichnungssystems, das Bargeldumsätze abrechnet und Belege ausgibt, ist nicht nötig. Der Gesetzgeber gestattet es Unternehmern auch, eine sogenannte „offene Ladenkasse“ zu führen. Wer sich für diese Art der Kassenführung entscheidet, muss jedoch zusätzlich folgende Aufzeichnungen machen, um den Anforderungen des Finanzamts gerecht zu werden:


Pläne für eine allgemeine Registrierkassenpflicht in Deutschland gibt es laut BMF-Pressemeldung bisher allerdings nicht. Eine Regelung wie in Österreich sei aus Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten unverhältnismäßig. Ausnahmen für Wochenmärkte, Gemeinde-, Vereinsfesten, Hofläden oder Straßenverkäufern seien nicht rechtssicher abgrenzbar und entsprechende Kontrollen auf Grund des Verwaltungsaufwands nur schwer umzusetzen.




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Wichtig:
Wer allerdings bis jetzt eine" Elektronische Kasse" hatte , muss die umstellen auf die neuen Bedingungen.
Wer bis jetzt keine "Elekktronische Kasse" hatte, weil er nur eine Spielhalle hat zum Beispiel, kann weiter mit der offenen Ladenkasse weiter arbeiten unter der Berücksichtigung der Aufschreibung der Umsätze.



Gepostet am 18.04.2020 um 15:15 von:
Benutzer: Burgunder
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=117770#post117770


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