Forum-Gewerberecht

» 2020-04-17 Spielhallen und Abstandsregelungen «

Nicht nur bei den Einmalhandschuhen, deren Gebrauch man gelernt habe sollte (wofür und wann sinnvoll, aber vor allem: Händedesinfektion vor dem Anlegen und nach dem Ablegen), scheint mir einiges durcheinander zu geraten:

§ 3 Abs. 2 SpielV legt einen Mindestabstand für [b]Geräte[/b] von verschiedenen Zweiergruppen fest. Infektionsschutz bezieht sich aber nun mal auf den Abstand von Personen. Die anderthalb, besser zwei Meter oder was auch sonst sind für alle betroffenen Gewerbebetriebe einheitlich vorzugeben und dann einzuhalten. Ob sich nach bisherigen Erfahrungen in Spielhallen viel bewegt wird, interessiert nicht. Natürlich bedarf es [b]im Interesse von uns allen[/b] Kontrollen, ob im Buchladen (ab Montag) wie auch hoffentlich bald in der Eisdiele und in der Spielhalle.

"V1" bis 6/2021 ist natürlich völliger Unsinn. Die letzte V1-Bauart-Nummer ist 4023 von PSMtec, gültig als Bauart bis Ende Februar 2017, so dass es ab März 2021 [b]garantiert[/b] keine zulässig aufgestellten Nachbaugeräte mehr gibt. Die meisten Geräte von adp und Bally laufen sogar nur zwei Monate kürzer und viele Aufsteller haben die Corona-Schließwochen zum Umstieg auf die neuen, dann automatisch mit V2 versehenen, Spielpakete genutzt.

Wer Unverständnis über die V1-V2-Differenzierung äußert, hat keinen blassen Schimmer von dem Aufwand, der technisch hinter V2 steckt. Ich verweise einfach darauf, dass es zum für normale Registrierkassen gültigen Stichtag 1.1.2020 [b]keine[/b] einzige erwerbbar gab (vgl. [URL=https://www.ihk-koeln.de/Registrierkassen.AxCMS]hier[/URL]). Bei Geldspielgeräten hätte das den Total-Blackout bedeutet, der sicher einigen gefallen hätte:

Obwohl der EuGH in Bezug auf das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz einen auf Foristen dieses Forums zurückgehenden Verwaltungvollszug der BaFin mit seinem [URL=http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=200549&
pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=371755]Urteil[/UR
L] ein Ende bereitet hat, werden auch heute noch gerne erneute "Nebenkriegsschauplätze", von "V1" über das Infektionsschutzgesetz, eröffnet, frei nach dem Motto: Jeder Stein, der einem Automaten in den Weg gelegt wird, ist ein guter Stein ...

Dafür wurde der Diskussion, wie Glücksspiele kohärent zu einem Spielerschutz zu regeln wären, konsequent ausgewichen.



Gepostet am 18.04.2020 um 12:39 von:
Benutzer: PeterSt
Der Original-Beitrag :
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