Forum-Gewerberecht

» 2020-04-17 Spielhallen und Abstandsregelungen «

[quote][i]Original von gmg[/i]
[quote][i]Original von petergaukler[/i]
[quote][i]Original von PeterSt[/i]
Da es aus Sicht des Infektionsschutzes völlig egal ist, ob es um einen Buchladen, ein Schuhgeschäft oder eine Spielhalle geht oder -- wenn die Problematik der Speisen und Getränke geklärt ist -- um eine Eisdiele oder eine Pizzeria, sollten vor allem zwei Parameter vorgegeben werden: Höchstanzahl von Personen pro 100 qm und Mindestabstand zwischen Personen, der einzuhalten ist.

Wenn diese beiden wesentlichen Werte für alle Betriebe einheitlich vorgegeben sind, sehe ich für Spielhallen eine schnelle Lösung. Da die Spieler sitzen, dürfte die Überwachung viel einfacher sein als in einem Buchladen.[/quote]


sorry,

das kenn ich anders , man bewegt sich ständig zwischen den adp und novo Geräten und sitzt

eher nicht
!
( bis 6.2021 gibt es ja noch den berühmten Unterschied )

pg.[/quote]

Du meinst V1 und V2?

Ich bekomme bei diesem benannten Unterschied immer noch eine Gänsehaut wg. dieser Gedankenlosigkeit. Habe ich auch mehrfach den verantwortlichen Entscheidern vorgetragen. Man hat mir auch zugestimmt.
Allerdings war da "das Kind bereits in den Brunnen gefallen."

Grüße[/quote]


hallo gmg ,

genau v1 - v2 !


pg.



Gepostet am 17.04.2020 um 17:53 von:
Benutzer: petergaukler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=117766#post117766


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