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» 2020-04-17 Spielhallen und Abstandsregelungen «

Zitat on aus HH § 4 HmbSpielhG
Geräte sind einzeln in einem Abstand von mindestens 1,5 Metern aufzustellen, getrennt durch eine Sichtblende in einer Tiefe von mindestens 0,80 Meter, gemessen von dem am weitesten in den Raum hineinreichenden Gerätebauteil in Höhe mindestens der Geräteoberkante..
Zitat off

Wie gesagt: Geht doch!
Und zwar recht einfach.
Kann man jederzeit mal eben vorbereiten, damit man startklar ist.
Direkt nach Inspektion und Freigabe der Aufstellung durch das Ordnungsamt.
Natürlich nur, wenn man will.

Grüße



Gepostet am 17.04.2020 um 15:02 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=117764#post117764


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