Forum-Gewerberecht

» Symposium 2020 der Forschungsstelle Glücksspiel an der Uni Hohenheim «

Der Trend zum "Online" bei der nachwachsenden Generation ist natürlich unbestreitbar: Ob beim Einkaufen, beim Abschied vom "Analog"-Fernsehen, beim Zeitunglesen. Beim Banking, beim Versicherungsabschluss, bei der Hotelbuchung etc. muss ich ja noch nicht einmal auf die nächste Generation schauen, da macht man es ja selbst bereits seit 20 Jahren Auf der anderen Seite gibt es Sachen, die gehen nun mal nicht online, Biertrinken zum Beispiel. Und selbst auf dem Balkon ist das Bierchen etwas anderes als im Biergarten. Last but not least: Auch das Spielen am Automaten ist etwas anderes als Online-Spielen.

Egal wie: Solange die Nachfrage das Angebot bestimmt, ist alles in Ordnung. Und selbstverständlich muss Verbraucherschutz auch für Spieler da sein. Dazu gehört ein Sperrsystem, das für alle Angebote gleich funktioniert, ohne Datenkrake. Aber: Zu losen, welche Spielhalle schließen muss, bringt dem Spielerschutz gar nichts. Das ist eine Teilprohibition, nicht anders als völlig abstruse Ideen, ein Spiel für 20 Cent solle 20 sec dauern wie [URL=https://alternativer-drogenbericht.de/gluecksspielpolitik-entschaerft-
die-automaten/]hier vorgeschlagen[/URL], wobei die Begründung, man könne 1.500 Euro innerhalb von 5 Stunden verlieren, eine glatte Lüge darstellt.



Gepostet am 16.04.2020 um 13:27 von:
Benutzer: PeterSt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=117754#post117754


Beitrags-Print by Breuer76