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[quote][i]Original von gmg:[/i]
Gut ausgebildetes Personal!!
Die Sache läuft![/quote]

Gut so! Ich denke (und hoffe), das der Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz das Wenigste sein wird, was rechtlich geahndet werden wird ...

Unabhängig davon erlauben solche "Ereignisse" einen Blick darauf, was im Fall, dass legale Angebote durch zu starke Reglementierung unattraktiv gemacht werden, oder gar im Fall einer Prohibition passieren würde.

Bei Prohibition wird in der Regel auf die fatalen Auswirkungen der [URL=https://de.wikipedia.org/wiki/Prohibition_in_den_Vereinigten_Staaten]A
lkohol-Prohibition in den USA[/URL] verwiesen, weil das aus den Gangster-Filmen bestens bekannt ist. Weniger bekannt ist das Beispiel Schweden, wo eine Spielautomaten-Prohibition ab den 1980-er Jahren die Organisierte Kriminalität ähnlich stark (jedenfalls relativ zur Größe Schwedens) beflügelt hat. [URL=https://en.wikipedia.org/wiki/Rade_Kotur]Rade Kotur[/URL], genannt [i]Spelkungen[/i] (Spielkönig), hat mit hunderten illegalen Kleinst-Spielhallen sein sogenanntes "Yugo-Clan"- (später "Balkan-Clan"-)Imperium aufgebaut (siehe [URL=https://www.thelocal.se/20090312/18158]hier[/URL]).

Inzwischen hat Schweden Spielautomaten wieder legalisiert. Zu spät. Die einstmals beschaulichen Zeiten sind auch dort endgültig [URL=https://www.deutschlandfunk.de/organisierte-kriminalitaet-schwedens-po
lizei-praesentiert.795.de.html?dram:article_id=467372]vorbei[/URL]. Quellen dieser Entwicklung waren zwar nicht nur das illegale Glücksspiel, aber eben auch.



Gepostet am 15.04.2020 um 10:47 von:
Benutzer: PeterSt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=117746#post117746


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